21. Sächsischer Archivtag: “Von der Glasplatte zur Festplatte – Aspekte der Fotoarchivierung”, 26.-27. März, Chemnitz
Zum Livestream: https://www.tu-chemnitz.de/uni-archiv/info/projekte/archivtag2015/index.php#video
Mit einem Teilnehmerrekord startete der Sächsische Archivtag heute im Zentralen Hörsaalgebäude der TU Chemnitz. Mit dabei waren nicht nur Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen und weiteren Bundesländern, sondern auch aus Tschechien und Polen – das diesjährige Thema stieß auf großes Interesse.
Zwischen Medienpotenzial und quellenkritischem Umgang
In ihrer Einleitung zum Eröffnungsvortrag betonte Dr. Thekla Kluttig, stellv. Vorsitzende des Landesverbands Sachsen im VdA, dass Fotos so reizvoll wie ambivalent seien: Als scheinbares Fenster in die Vergangenheit kommen sie in ihrer gefühlten Unmittelbarkeit besonders den Bedürfnissen der neuen Medien entgegen. So stehen sie oft im Mittelpunkt der Darstellung, auch in Portalen wie der Deutschen Digitalen Bibliothek. Als Archiv aber wisse man, dass Bilder eben nicht für sich selbst sprechen und wie frustrierend der Umgang mit ihnen sein könne ohne Inhaltsbeschreibung und Kontextangaben. Fotos brauchen – schriftliche – weiterführende Hinweise und stellen besondere Anforderungen an die Quellenkritik.
Das eigene Angebot marktfähig machen
Hanns-Peter Frentz, seit 2004 Leiter der Bildagentur bpk der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (www.bpk-images.de), wies im folgenden Eröffnungsvortrag zunächst auf das Informationsweiterverwendungsgesetz (2006) hin, das eine EU-Richtlinie umsetzt: Demnach müssen digitalisierte Bestände (gegen Honorar) für die kommerzielle Verwendung zur Verfügung gestellt werden.
Um die “Vermarktungschancen für digitalisierte Bildbestände in Archiven” – so der Titel – nutzen zu können, sollte zunächst geklärt werden: Welcher Markt, welche Zielgruppen sollen erreicht werden (Medienkunden, Werbeagenturen oder Merchandising)? Ist das eigene Angebot groß genug für deren Wahrnehmung? Ist die vorliegende Qualität der Digitalisierung ausreichend? Für ca. 95% aller Nutzungen, so Frentz, reiche eine druckfähige Größe von DIN A 3 bis DIN A 2 durchaus aus. Um das Angebot marktreif zu machen, bedürfe es der nötigen Ressourcen, wobei der technische Prozess noch am günstigsten sei. Die Inhalte sollten nämlich nicht nur online einsehbar, sondern auch online bestellbar sein.
Neben der Klärung rechtlicher Vorbehalte einer Vermarktung (urheberrechtlich oder bezogen auf Persönlichkeitsrechte) setze die Bereitstellung des Angebots eine gute Infrastruktur voraus (Recherche, Digitalisierung, Übertragung, Datenbankgestaltung, Aufmerksamkeit durch Werbung). Dies stelle auch erhöhte Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: neben vertieftem Wissen über die Bildbestände insbesondere Kundenkompetenz, technische, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse. Erfolgreiche Vermarktungsformen müssen vom Nutzer aus gedacht werden, entweder mit einem eigenen Auftreten am Bildmarkt, der Anbindung an ein öffentlich-rechtliches Netzwerk oder über eine Partneragentur. Dabei betonte Frentz, dass Kooperationen vieles möglich machen, was für eine Institution allein nur schwer oder gar nicht umzusetzen ist, denn “eine Datenbank allein reicht nicht aus, man muss intelligent aufbereiten, was man hat.”
Auf Nachfrage erläuterte er in einer gerade für den archivischen Alltag wichtigen Klarstellung, dass bei einer Vermarktung gemeinfreier Fotos der Vergütungsanspruch nicht aus dem Urheberrecht abgeleitet wird, sondern aus dem Vertragsrecht gemäß den jeweiligen AGB, begründet im Aufwand der Verwahrung und den entstandenen Kosten der Digitalisierung.
Von Berlin nach Kuba
Die folgende Sektion, moderiert von Gabriele Viertel (Stadtarchiv Chemnitz), beschäftigte sich mit Übernahme und Erschließung von Fotobeständen. Aileen Tomzek, Landesarchiv Berlin, zeigte anhand des Architekturfotografen-Bestandes Walter Köster (1904-1988) die Schwierigkeiten der Erschließung, wenn kaum Informationen zum Bestandsbildner oder zu den Fotos vorliegen. Der Bestand umfasst 672 Glasplatten und 373 Polyesternegative in der Größe 18 x 24 cm – insgesamt verwahrt das Landesarchiv 1,6 Mio. Motive seit 1864 (davon ca. 640.000 digitalisiert). Nach einer kurzen Erläuterung der verwendeten Augias-Erschließungsmaske stellt Aileen Tomzek Überlegungen vor, wie eine Bildbeschreibung mit nur wenigen weiterführenden Hinweisen möglich ist: Berücksichtigung des Ortsbezugs (Wo hat der Fotograf gelebt und gearbeitet?), abgebildete Einzelheiten (wie Kirchtürme und Denkmäler), Fotoabgleiche (davon ausgehend, dass ein Fotograf meist nicht nur eine Aufnahme von einem Motiv vornimmt) und Umgebungssuche anhand von Luftbildern (wobei Orts- und Umgebungskenntnisse von Vorteil sind).
Thomas Kübler, Stadtarchiv Dresden, referierte auf kurzweilige Art und alltagsnah über “forschungsorientierte Akquise, Übernahme, Erschließung von Fotobeständen städtischer und privater Provenienzen”. Bei den massenhaften Schenkungen von Fotos – 12.300 Angebote allein im Jahr 2013 – sei das Stadtarchiv an seine Grenzen geraten, denn der Stadtrat muss über jede Schenkung entscheiden und zudem eine Wertschätzung basierend auf einem Gutachten des Stadtarchivs erfolgen. Mittlerweile wurden andere Regelungen getroffen, da sonst kulturelle Werte verloren zu gehen drohten.
Vor großen Schwierigkeiten stehe man auch bei Übernahmen aus städtischer Provenienz. Als Beispiel nennt Kübler die Bußgeldstelle mit 631.000 teilweise aufbewahrungspflichtigen Fotos oder das Umweltamt. Weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen reichen für die Erschließung und Bereitstellung aus. Das Fotomaterial ist zwar Teil einer Akte und damit der Schriftgutverwaltung, Erschließungsmerkmale müssten also vorhanden sein, sind sie aber meist nicht – und damit sind diese Fotos gemäß Archivgesetz nicht benutzbar. Als temporäre Lösung wurden weitere Übernahmen gestoppt und Schulungen der Ämter begonnen. Fotos können nicht mehr gespeichert werden ohne erklärende Parameter. Eine dauerhafte Klärung des Dissenz ist jedoch noch nicht in Sicht.
Außerdem lehne man auch Fotos ab, v. a. wenn sie nicht genügend mit Hinweisen versehen sind. Gerade in Nachlassen befinde sich eine große Menge Fotos, die totes Archivgut seien, da oft nicht identifizierbar. Archivare aber haben die Verantwortung, das, was übernommen wird, auch nutzbar zu machen. Eine spätere mengenreduzierende Kassation sei, so Kübler, aus rechtlichen Gründen manchmal nicht möglich und sowohl abhängig vom Bestand als auch der einzelnen Vertragsgestaltung.
Von einem besonderen Bestand im Stadtarchiv Kamenz berichtete Thomas Binder: Eberhard Bundtzen (1931-1995) brachte von seinen zahlreichen Auslandsreisen, u. a. nach Kuba, umfangreiches Bild- und Tonmaterial mit, neben Fotodokumentationen insbesondere Unterwasserstudien, teilweise im öffentlichen Auftrag. Ungeklärt ist bislang, wie die Forschungsleistung Bundtzens zu bewerten ist. In jedem Fall zeigt der Bestand seine intensive Schaffenskraft. Die Aufnahme- und Vorführtechnik, die von der Familie zusammen mit dem Material übergeben wurde, befindet sich heute im Stadtmuseum, während der Nachlass im Stadtarchiv zusammengeführt wurde.
Probleme des Urheberrechts bestehen v. a. durch zahlreiche Reproduktionen, die nicht als verwaiste Werke gelten und dennoch kaum zuzuordnen sind. Dringend notwendig sind der Aufbau einer Klassifikation und eine zeitintensive Nachbearbeitung der vorläufigen Verzeichnung durch Praktikanten. Weitere Probleme birgt die Digitalisierung als auch die Magnetbänder mit Unterwasserakkustik und Vorträgen. Man habe gerade begonnenn, einen bedeutenden Schatz zu heben, nicht nur für Kamenz.
Die morgigen Sektionen werden die Schwerpunkte der Rechtsfragen, Nutzung und Auswertung thematisieren. Unter dem Hashtag #FotosinArchiven wird auch morgen während der Fachtagung von den Vorträgen berichtet.